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                           Schulrecht

Wir vertreten sowohl die Interessen von Eltern und Schülern gegenüber der Schule, als auch die Interessen der Lehrer und der Schulleitung. Angefangen bei der Aufnahme zur Schule bis hin zur Überprüfung von Abschlusszeugnissen. Es können sich aber auch im Schulalltag viele rechtliche Probleme ergeben, die notfalls gerichtlich gelöst werden müssen.

Wir leisten Rechtsberatung insbesondere zu folgenden Themen im Bereich des Schulrechts:

  • Aufnahme zur Schule, Anspruch auf einen Schulplatz (Schulplatzklage)

  • Anspruch auf einen Gesamtschulplatz

  • Zuweisung Sonderschule/ Förderschule

  • Schulformempfehlung, Prognoseempfehlung

  • Fragen zur Schulpflicht

  • Schülerfahrtkosten

  • Erzieherische Maßnahmen der Schule

  • Überprüfung von Bewertungen und Zeugnissen, Abitur-Prüfungen

  • Rechtsmittel gegen die Nichtversetzung und Abgangszeugnisse

  • Sonderpädagogische Förderung, gemeinsamer Unterricht

  • Aufsichtspflichten, insbesondere bei Schulfahrten

  • Überlastungsanzeigen

  • Pflichtstunden

  • Versetzungen und Beförderungen der Lehrer

  • Schulschließungen

  • Anspruch auf Hausunterricht

  • Nachteilsausgleich bei erkrankten Schülern

  • Lehrerdienstrecht, Beamtenrecht

  • Mobbing an der Schule, Dienstunfähigkeit

  • Disziplinarverfahren, dienstliche Berurteilungen

Zusätzlich zum allgemeinen Schulrecht bieten wir auch Rechtsberatung im Rahmen des Kindergartenrechts.

  • Es besteht häufig der Bedarf einen Anspruch auf Kindergartenplatz durchzusetzen. Es besteht bereits für Kleinkinder ab dem ersten Lebensjahr ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Betreuung. Kinder, die bereits das dritte Lebensjahr erreicht haben, haben einen Anspruch auf eine Tageseinrichtung.

  • Wir leisten auch Rechtsberatung hinsichtlich der Finanzierung der Betreuung

  • Es kann im Rahmen der Betreuung zu Konflikten insbesondere hinsichtlich einer bedürfnisgerechten Betreuung von Kindern kommen

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