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Insolvenzrecht

Sie oder Ihr Unternehmen ist überschuldet und Sie kennen keinen Ausweg mehr - der Druck der Gläubiger wird Ihnen zu viel, Sie brauchen jemanden, der Sie "an die Hand" nimmt - sich mit den Gläubigern auseinandersetzt und das Insolvenzverfahren für Sie vorbereitet? Wir beraten sowohl Verbraucher (=Privatleute) als auch Unternehmen und Geschäftsführer in einer wirtschaftlich kritischen Situation und beraten über die richtigen Verhaltensweisen. Wir beraten Gläubiger und Schuldner im Falle einer wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens oder einer Privatperson insbesondere zu den Themen:

Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)

 

 

Eine Überschuldung und der ständige Druck der Gläubiger kann einen erheblichen Einfluss auf die Lebensqualität haben. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg aus der wirtschaftlichen Krise. Bei uns erhalten Sie sofortige unkomplizierte Unterstützung und Beratung. Auch für ehemals Selbstständige kann der Weg zur Verbraucherinsolvenz unter Umständen offen stehen.

 

  • Wir klären Sie über das richtige Verhalten gegenüber Gläubigern auf.

  • Wir setzen uns mit Ihren Gläubigern auseinander.

  • Wir bereiten das Vebraucherinsolvenzverfahren vor und überprüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

  • Wir unternehmen einen Einigungsversuch mit den Gläubigern zur Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren.

  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

  • Wir stellen für Sie den Antrag auf Restschuldbefreiung.

 Beratung für verschuldete Verbraucher (Privatleute) und ehemals bzw. noch Selbstständige.

Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

 

 

Vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können viele Haftungsrisiken bestehen. Wir beraten Schuldner und Geschäftsführer über Ihre rechtlichen Möglichkeiten in der wirtschaftlichen Krise. Wir beraten zudem auch Gläubiger über die Sicherung von Forderungen.

 

  • Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

  • Sanierungsberatung und Entschuldung zur Abwendung des Insolvenzverfahrens

  • Gläubierberatung zur Sicherung der Forderungen außerhalb des Insolvenzverfahrens

  • Haftung des Geschäftsführers

  • Prüfung über das Vorliegen der Insolvenzreife von Unternehmen

  • Beratung über das Verhalten in der Phase der Insolvenzreife

  • Insolvenzantragspflichten

  • Insolvenzeröffnungsgründe

  • Erstellung des Regelinsolvenzantrags

  • Überschuldeter Nachlass, Erbenhaftung

  • Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (Privatinsolvenz)

  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung

  • Sanierung

Beratung für Gesellschaften, Geschäftsführer und Gläubiger

Im Insolvenzverfahren

 

 

  • Ablauf des Insolvenzverfahrens

  • Rechte und Pflichten während des Insolvenzverfahrens

  • Vertretung der Geschäftsführer im Verfahren der insolventen GmbH oder UG, auch im Falle eines Strafverfahrens

  • Gläubigerberatung zur Sicherung von Forderungen

  • Prüfung der Pfändbarkeit von Einkommen und sonstigen Vermögen

  • Insolvenzanfechtungen

  • Masseverbindlichkeiten

  • Arbeitsverhältnisse im Insolvenzverfahren

  • Sicherungsrechte in der Insolvenz

  • Restschuldbefreiung

Beratung für Gesellschaften, Gesellschafter, Gläubiger und Privatleute

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