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Baurecht

Eine umfassende und persönliche Betreuung unserer Mandanten rund um das Bauen ist uns wichtig. Unser Leistungsangebot umfasst neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung auch eine eingehende baurechtliche Beratung. Wir beraten Sie insbesondere zu den folgenden Themen:

Öffentliches Baurecht

 

 

Zum öffentlichen Baurecht zählen alle Normen die bei der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen zu beachten sind. Es geht hier insbesondere um die Verhandlungen bzw. Ausseinandersetzungen mit der Baubehörde für Bauherren und Investoren.

 

  • Genehmigungsverfahren, Baugenehmigung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • Denkmalschutz

  • Brandschutzbestimmungen

  • Planfeststellungsverfahren

  • Bauleitplanung

  • Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Vorhabensplan, Erschließungsplan

  • Bauordnungsrecht, Abstandsflächen

  • Erschließungsrecht

  • Kommunalabgaben, Straßenbaubeitrag

  • Enteignung, Ausgleichsanspruch, Entschädigungsansprüche

  • Öffentlich-rechtliche Verträge

  • Gewerberecht, Handelsrecht

  • Nachbarschutz, Rechte des Nachbarn

 

 

Privates Baurecht

 

 

Das private Baurecht umfasst die rechtlichen Beziehungen der Beteiligten eines Bauvorhabens untereinander und zu Dritten. Hier kann es Fragen zu folgenden Themen geben:

 

  • Grundstückskauf, Immobilienkauf - Was ist zu beachten?

  • Neubau oder Bauen im Bestand

  • Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung

  • Unterstützung bei der Abwicklung der Bauverträge

  • Architektenrecht, Mängelbeseitigung, Haftung

  • Bauunternehmer, Baumängel, Verzögerung, Anspruch auf Schadensersatz

  • Umgestaltung einer Immobilie - Beachtung baurechtlicher Vorschriften

  • Werklohnforderungen

  • Vergaberecht

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