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Arztrecht

Wir beraten Patienten, Ärzte und Krankenhäuser über die rechtlichen Vorgehensweisen insbesondere bei Behandlungsfehlern und Abrechnungsfehlern. Bei der Überprüfung von Schadensersatzansprüchen sind die Aufklärungspflichten der behandelnden Ärzte von großer Bedeutung. Der Patient muss über sämtliche Umstände aufgeklärt werden, die für die Behandlung wesentlich sind. Die Beweislast für die Aufklärung trägt grundsätzlich der Arzt. Die folgenden Themen dienen lediglich als Anhaltspunkte über unsere Beratung im Arztrecht:

  • Fehlende oder fehlerhafte Aufklärung durch den Arzt und die Folgen

  • Beratung über die Art der Aufklärung

  • Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung

  • Das Recht des Patienten die medizinische Behandlung selbst zu bestimmen

  • Strafrechtliche Vertretung in Abrechnungsfragen

  • Arbeitsrecht/Chefarztrecht

  • Schmerzensgeldansprüche, insbesondere nach Operations- oder Behandlungsfehlern

  • Berufsrecht der Heilberufe

  • Arzthaftungsrecht

  • Pflegerecht

  • Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse

  • Leistungen der Krankenkasse

  • Untersagung der Ausübung des Arztberufes

  • Approbationsordnung

  • Sorgfaltspflichten der Psychotherapeuten

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