
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht gehört zu unseren Kernrechtsgebieten.In arbeitsrechtlichen Fällen ist oftmals schnelles Handeln erforderlich. Insbesondere nach ungerechtfertigten Kündigungen ist eine Frist von 3 Wochen zur Einreichung der Kündigungsschutzklage unbedingt zu beachten. Wir empfehlen Arbeitnehmern daher, zügig nach Erhalt einer Kündigung, die eigenen Rechte überprüfen zu lassen. Wir prüfen den Sachverhalt aus Arbeitgeber und Arbeitsnehmersicht und beraten darüber, welche rechtlich sinnvollen Schritte einzuleiten sind. Wir erläutern Ihnen außerdem gerne Ihre rechtlichen Möglichkeiten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts insbesondere zu den Themen:
Individuelles Arbeitsrecht
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Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
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Kündigungsrecht, Kündigungsschutzklagen
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Abfindungen - besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?
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Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen
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Kündigungsschutzklage trotz Aufhebungsvertrags
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Geltendmachung von Entgeltansprüchen
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Durchsetzung sonstiger vertraglicher Rechte im Arbeitverhältnis
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Mobbing am Arbeitsplatz
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Befristung von Arbeitsveträgen
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Elternteilzeit
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Mutterschutz
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Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld
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Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen
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Rechtliche Überprüfung von Versetzungen, Eingruppierungen
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Leiharbeit
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Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
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Überprüfung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge
Kollektives Arbeitsrecht
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Beratung im Betriebsverfassungsrecht
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Beratung bei Betriebsänderung und Betriebsübergang
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Rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Beteiligungsrechten des Betriebsrats
Für weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen: https://www.anwalt.org/ und https://www.arbeitsrechte.de